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Poliscan Speed - Ergebnis unverwertbar

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist derzeit nicht mehr davon auszugehen, dass bei dem eingesetzten Messgerät PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung kommt, so dass keine Möglichkeit besteht, die Messwertbildung entsprechend nachzuvollziehen und insbesondere auch nachvollziehbar in einem Urteil für eine Verurteilung darzustellen.

Denn das Messverfahren Poliscan Speed verstößt gegen die Bauartzulassung und entsprechende Messergebnisse sind deshalb unverwertbar.


AG Hoyerswerda, 15.12.2016 - Az: 8 OWi 630 Js 5977/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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