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Riegel FG21-P mit falschem Visiertest - Unverwertbarkeit der Messung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens liegen nicht mehr vor, wenn der Visiertest entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg bei Verwendung des Lasermessgerätes Riegel FG21-P vorgenommen wird. Die Geschwindigkeitsmessung ist in diesem Fall unverwertbar.

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AG Biberach, 20.03.2013 - Az: 5 OW 25 Js 4052/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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