Riegel FG21-P mit falschem Visiertest - Unverwertbarkeit der Messung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens liegen nicht mehr vor, wenn der Visiertest entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg bei Verwendung des Lasermessgerätes Riegel FG21-P vorgenommen wird. Die Geschwindigkeitsmessung ist in diesem Fall unverwertbar.