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Riegel FG21-P mit falschem Visiertest - Unverwertbarkeit der Messung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens liegen nicht mehr vor, wenn der Visiertest entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg bei Verwendung des Lasermessgerätes Riegel FG21-P vorgenommen wird. Die Geschwindigkeitsmessung ist in diesem Fall unverwertbar.

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AG Biberach, 20.03.2013 - Az: 5 OW 25 Js 4052/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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