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Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, haftet bei Unfall mit!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fahrer die auf der Autobahn geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten (vorliegend: um 30 km/h) und wurde er dabei in einen Unfall verwickelt, so kann er sich nicht mehr auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen. In diesem Fall entfällt die Betriebsgefahr selbst bei erheblichen Verschulden des Unfallgegners nicht vollständig. Sofern der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre, kann eine Mithaftung i.H.v. 25% angesetzt werden.


OLG Nürnberg, 09.09.2010 - Az: 13 U 712/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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