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Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Fahrradstraßen gilt einheitlich 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es ist unerheblich, ob sich gerade ein Fahrradfahrer im Straßenbereich befindet oder nicht, da dem Charakter der "Fahrradstraße" als Sonderweg nur eine

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Theresia DonathAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

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