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Tempo 30 wegen Verkehrsunfällen – Zeitdifferenzierung erforderlich?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die Geschwindigkeit auf einer innerstädtischen Straße aufgrund der Verkehrsunfallzahlen auf 30 km/h beschränkt, so ist zu beachten, wenn sich fast alle Unfälle tagsüber ereignen. In diesem Fall muss eine nach Tageszeiten differenzierte Regelung erfolgen.


VG Berlin, 24.11.2004 - Az: 11 A 717.04

ECLI:DE:VGBE:2004:1124.11A717.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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