Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.410 Anfragen

Unfall mit Fußgänger auf der Straße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Fußgänger gekommen, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger hatte hierbei seine Pflicht verletzt, auf sich nähernde Fahrzeuge aufzupassen und den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Als Verursachungsbeitrag des Pkw war zu berücksichtigen, dass der Fahrer den Unfall durch unverzügliches Einleiten einer Vollbremsung nach Erkennen des Fußgängers hätte vermeiden können. Da ein Stehenbleiben bis zur späteren Kollisionsstelle bei Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h möglich gewesen wäre, hätte dies den sichersten Weg dargestellt, den Unfall zu vermeiden.

Unter Zugrundelegung dieser Umstände haftete der Fußgänger zu 60% für den entstandenen Schaden.


LG Halle, 09.08.2013 - Az: 4 O 1110/11

ECLI:DE:LGHALLE:2013:0809.4O1110.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden