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Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die negative Fahrprobe

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nachdem der Betroffene ein von der Fahrerlaubnisbehörde verlangtes Gutachten über die Befähigung zum Führen eines Kfz beigebracht hat, ist es nicht mehr relevant, ob die Aufforderung dazu rechtmäßig war. Bestehen Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Kfz, so ist es dem Fahrerlaubnisinhaber zuzumuten, im Rahmen einer Fahrprobe eine Überprüfung durch die Behörde zu ermöglichen. Die Befähigung zum Führen von Kfz setzt nämlich nicht nur voraus, dass diese in der Person des Bewerbers um eine Fahrerlaubnis oder des Fahrerlaubnisinhabers gegeben ist, sondern auch, dass diese Befähigung in einer Prüfungs- und/oder Begutachtungssituation nachgewiesen werden kann.

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VGH Bayern, 21.10.2013 - Az: 11 CS 13.1701


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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