Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.031 Anfragen

Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vollbeweis nach § 418 I ZPO i.V.m. § 98 VwGO für einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ist bereits durch die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in einen ausländischen (hier: slowenischen) EU-Führerschein erbracht.

An den nach § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich möglichen Gegenbeweis sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt, dass neben dem substantiierten Beweisantritt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen muss.

Darüber hinaus muss sich aus dem Vorbringen des beweisbelasteten Beteiligten ergeben, dass die Auswertung des Erkenntnismittels, auf das er sich zum Zwecke der Widerlegung des Inhalts der öffentlichen Urkunde bezieht, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Unrichtigkeit der darin bezeugten Tatsachen ergeben wird.


VG München, 12.03.2013 - Az: M 1 K 12.5163

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.031 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant