Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Vollbeweis nach § 418 I ZPO i.V.m. § 98 VwGO für einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ist bereits durch die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in einen ausländischen (hier: slowenischen) EU-Führerschein erbracht.
An den nach § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich möglichen Gegenbeweis sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt, dass neben dem substantiierten Beweisantritt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen muss.
Darüber hinaus muss sich aus dem Vorbringen des beweisbelasteten Beteiligten ergeben, dass die Auswertung des Erkenntnismittels, auf das er sich zum Zwecke der Widerlegung des Inhalts der öffentlichen Urkunde bezieht, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Unrichtigkeit der darin bezeugten Tatsachen ergeben wird.
VG München, 12.03.2013 - Az: M 1 K 12.5163
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.