Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.814 Anfragen

Kein Regelfahrverbot bei Teilnahme an einer Einzelberatungsmaßnahme

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Da das Überqueren der Bahngleise bei heruntergelassener Bahnschranke immer wieder Ursache schwerer Unfälle ist, handelt es sich bei dem vom Betroffenen verübten Verkehrsverstoss objektiv um eine grobe Pflichtenverletzung.

Ein Absehen von der Verhängung des dreimonatigen Regelfahrverbotes kommt dennoch in Betracht, wenn der Betroffene, in einer emotionalen Ausnahmesituation handelte, sein Fehlverhalten eingesehen, eine Einzelberatungsmaßnahme erfolgreich durchgeführt hat und die Regelgeldbusse - wie vorliegend auf 2.000,-- € - erhöht wird.

Durch die erfolgreich absolvierte verkehrspsychologische Schulung ist die Denkzettel- und Besinnungsfunktion des Fahrverbots obsolet geworden und das Fahrverbot aus spezialpräventiven Gründen nicht mehr geboten.

Die besondere Fallkonstellation wurde hierbei vom Gericht entsprechend berücksichtigt:

Der Betroffene fuhr unter dem Eindruck des Telefonats mit seiner Tochter völlig „kopflos" auf dem schnellsten Weg nach Hause wo sich seine 12-jährige Tochter mit zwei weiteren Kindern allein befand.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant