Im vorliegenden Fall ging es um die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem im Außendienst tätigen Kraftfahrer.
Vorliegend hielt das Gericht die Verhängung eines Fahrverbotes von drei Monaten für ausreichend, aber auch angemessen. Der Betroffene war beruflich in besonderer Weise auf seine Fahrerlaubnis angewiesen - er arbeitete als Monteur im Außendienst. Bislang konnte während des Zeitraums der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis der Betroffene mit einem Kollegen zu einer Grossbaustelle mitgenommen werden.