Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht in jedem Falle zum Verlust des Führerscheins. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h ist ausnahmsweise auf die Anordnung eines Fahrverbotes zu verzichten, wenn der Fahrer ein leicht zu übersehendes Verkehrszeichen aus Nachlässigkeit nicht beachtet hat.
Der Bundesgerichtshof machte deutlich, daß mansich nur in Ausnahmefällen auf das Übersehen von Verkehrszeichen berufen kann. Wird einSchild mehrmals wiederholt oder liegt aufgrund der Situation eine Geschwindigkeitsbegrenzung nahe - z.B. bei Autobahn-Baustellen -, dann kann trotz gegenteiliger Behauptungen des Fahrers von einem groben Pflichtverstoß ausgegangen werden. Ähnliches gilt, wenn absolute Höchstgeschwindigkeiten - innerorts 50, außerorts 100 Stundenkilometer - überschritten werden.
BGH, 11.09.1997 - Az: 4 StR 638/96
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