Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.235 Anfragen

Nachlässigkeit schützt vor Fahrverbot

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht in jedem Falle zum Verlust des Führerscheins. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h ist ausnahmsweise auf die Anordnung eines Fahrverbotes zu verzichten, wenn der Fahrer ein leicht zu übersehendes Verkehrszeichen aus Nachlässigkeit nicht beachtet hat. 

Der Bundesgerichtshof machte deutlich, daß mansich nur in Ausnahmefällen auf das Übersehen von Verkehrszeichen berufen kann. Wird einSchild mehrmals wiederholt oder liegt aufgrund der Situation eine Geschwindigkeitsbegrenzung nahe - z.B. bei Autobahn-Baustellen -, dann kann trotz gegenteiliger Behauptungen des Fahrers von einem groben Pflichtverstoß ausgegangen werden. Ähnliches gilt, wenn absolute Höchstgeschwindigkeiten - innerorts 50, außerorts 100 Stundenkilometer - überschritten werden.


BGH, 11.09.1997 - Az: 4 StR 638/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant