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Fahrerflucht - Fahrtenbuch!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall beging der Verursacher eines Unfalls mit einem Radfahrer Fahrerflucht. Der Fahrer war später nicht zu ermitteln. Daher wurde dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. Ein Zeitraum von drei Jahren ist hierbei nicht unverhältnismäßig.


OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - Az: 8 A 1893/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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