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Fahren eines Speed-Pedelecs ohne Helm

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall verletzte sich der Fahrer eines Speed-Pedelecs erheblich, da das Pedelec mit einer unzulässigen Reifen/Felgen-Kombination verkauft wurde und in der Folge ein Reifen platzte.

Strittig war, ob den Fahrer ein Mitverschuldensanteil anzurechnen war, weil er keinen Helm getragen hatte.

Hierzu führte das Gericht aus:


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LG Bonn, 11.12.2014 - Az: 18 O 388/12

ECLI:DE:LGBN:2014:1211.18O388.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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