Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.313 Anfragen

Fahrerlaubnis nach (unbewusstem) Drogenkonsum futsch

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber bei einem Diskothekenbesuch Amphetamine konsumiert, so genügt bereits ein solcher einmaliger Konsum für die Annahme des Eignungsausschlusses. Auf ein vorsätzliches oder schuldhaftes Verhalten kommt es für die Feststellung des Regeltatbestandes nicht an.

Die Glaubhaftmachung eines unbewussten oder durch Dritte manipulierten Konsums harter Drogen setzt detaillierte, schlüssige Darlegungen voraus, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lassen.

Diesen Anforderungen genügt die Einlassung des Betroffenen nicht, wenn er lediglich die Vermutung äußert, ein Dritter könnte die Droge über ein Getränk verabreicht haben, insbesondere wenn diese Einlassung weder bei der Verkehrskontrolle noch bei der Blutabnahme gemacht wurde. Daher ist ein solcher Einwand als Schutzbehauptung einzustufen.


VG Neustadt, 02.12.2014 - Az: 3 L 994/14.NW


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant