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Gelegentlicher Cannabis-Konsum - Führerschein futsch?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bereits gelegentlicher Cannabis-Konsum kann die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn der Inhaber nicht zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. Diese Voraussetzung liegt nach Ansicht des Gerichts bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml vor.


VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - Az: 10 S 2519/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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