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Führerschein bei geringer THC-Blutkonzentration nicht sofort weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut des Betroffenen gemessen, so rechtfertigt es der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand nicht, eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, daß ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist.
Wird lediglich gelegentlich Cannabis konsumiert und wurde mit THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml gefahren, so ist vor Entzug der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.


VGH Bayern, 25.01.2006 - Az: 11 CS 05.1711


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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