Im vorliegenden Fall wurde ein Kraftfahrer bei einer Verkehrskontrolle mit 19 Gramm Haschisch zum Eigenverbrauch angetroffen. Er hatte augenscheinlich kurz vorher bereits Cannabis konsumiert. Bei einer anschließenden rechtsmedizinischen
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OVG Nordrhein-Westfalen - Az: 19 B 1249/02
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