Unrichtige Angaben über die Laufleistung eines gestohlenen Pkw
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Versicherung wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls auf dem Fragebogen des Versicherers die Laufleistung vorsätzlich falsch angibt und der angegebene Wert erheblich vom tatsächlichen abweicht.
KG, 10.12.2013 - Az: 6 U 155/13
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