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Fragebogen muß richtig ausgefüllt werden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Versicherungsnehmer ist für Angaben im Fragebogen, die nach einem Fahrzeugdiebstahl gemacht werden, verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn er Unterstützung von Dritten erhalten hat. Wurden erkennbar falsche Angaben gemacht, so kann dies zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.


OLG Hamburg, 22.07.2004 - Az: 14 U 75/04

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