Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.949 Anfragen
Schlüssel stecken gelassen, zahlt die Versicherung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird der Zündschlüssel im Fahrzeug stecken gelassen, so erlischt der Ansprch auf Versicherungsleistung.
Im vorliegenden Fall war das unverschlosse und mit dem Schlüssel im Zündschloss vor einer Weinhandlung abgestellte Kraftfahrzeug in Frankreich gestohlen wurden. Als der Halter gemäß eigener Aussage gemeinsam mit seinem Mitfahrer und dem abgeholten Wein nach weniger als einer Minute den Laden wieder verließ, war sein Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung weigerte sich den Schaden zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt und den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt und unbeachtet gelassen hatte. Der Schlüssel hätte abgezogen und das Fahrzeug auf dem ungesicherten Gelände abgeschlossen werden müssen.
OLG Koblenz, 28.04.2000 - Az: 10 U 1146/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.