- Verkehrsrecht
- Urteile
Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Eine Einstellung nach §§ 205 StPO, 46 OWiG hat nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung des § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, wenn der Name des Betroffenen und dessen Anschrift stets bekannt war und lediglich behördenintern aktenkundige Angaben unrichtig zur Kenntnis genommen oder unrichtig übertragen wurden.
Die Folge:
3 Monate nach dem Anhörungsschreiben und damit vorliegend schon vor Erlass des Bußgeldbescheides trat Verfolgungsverjährung ein. Es lag hier nicht ein bloßer Irrtum über den Aufenthalt des Betroffenen vor, der die Wirkung des § 33 I Nr.5 OWiG nicht beeinflusst hätte. Vielmehr waren im Ursprung bereits die richtige Anschrift und der richtige Name des Betroffenen aktenkundig - sie wurden aber von der Verwaltungsbehörde nicht richtig zur Kenntnis genommen oder nicht richtig übertragen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.321 Beratungsanfragen
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant