Bei erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeit sind Lichtbildaufnahmen zulässig
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Lichtbildaufnahmen der Betroffenen zur Identifizierung als Fahrzeugführer sind bei einer erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeit mit drohendem Fahrverbot im Bußgeldverfahren zulässig. Sofern sich Betroffene sträuben, kann zur Durchsetzung auch eine Zwangsmaßnahme angewendet werden, wenn andere Maßnahmen zur Identifizierung des Fahrers nicht zur Verfügung stehen.
LG Zweibrücken, 31.05.2012 - Az: QS 55/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben. Vielen Dank