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Bei erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeit sind Lichtbildaufnahmen zulässig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lichtbildaufnahmen der Betroffenen zur Identifizierung als Fahrzeugführer sind bei einer erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeit mit drohendem Fahrverbot im Bußgeldverfahren zulässig. Sofern sich Betroffene sträuben, kann zur Durchsetzung auch eine Zwangsmaßnahme angewendet werden, wenn andere Maßnahmen zur Identifizierung des Fahrers nicht zur Verfügung stehen.


LG Zweibrücken, 31.05.2012 - Az: QS 55/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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