Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.153 Anfragen

Erhalt des Anhörungsbogens muss nachweisbar sein!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Anhörungsbogen an den Fahrzeugführer geschickt worden. Dieser sendete den Bogen jedoch nicht zurück. In diesem Verhalten kann bei der Anordnung eines Fahrtenbuches nur dann eine unterbliebene Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers gesehen werden, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen nachweisbar erhalten hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant