Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten. Vorliegend blieb ein Linienbus bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund durchdrehender Reifen an einer leichten, innerstädtischen Steigung liegen - er war lediglich mit einem M+S Reifen und drei Sommerreifen
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AG Velbert, 13.08.2010 - Az: 20 OWi 132/10
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