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Linienbus mit unpassenden Reifen im Winter - Bußgeld

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten. Vorliegend blieb ein Linienbus bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund durchdrehender Reifen an einer leichten, innerstädtischen Steigung liegen - er war lediglich mit einem M+S Reifen und drei Sommerreifen

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AG Velbert, 13.08.2010 - Az: 20 OWi 132/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Pabst,Elke, Pforzheim