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Linienbus mit unpassenden Reifen im Winter - Bußgeld

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten. Vorliegend blieb ein Linienbus bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund durchdrehender Reifen an einer leichten, innerstädtischen Steigung liegen - er war lediglich mit einem M+S Reifen und drei Sommerreifen

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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