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Freisprecheinrichtung darf aufgenommen werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt keine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons in Betracht, wenn tatsächlich weder ein Mobiltelefon noch der Hörer eines Autotelefons aufgenommen wurde, sondern ein anderes Gerät. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts -

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OLG Bamberg, 05.11.2007 - Az: 3 Ss OWi 744/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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