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Verweis auf günstigere Referenzwerkstatt nach erfolgter Reparatur?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallschädiger oder dessen Versicherung können den Unfallgeschädigten nicht mehr auf eine günstigere Referenzwerkstatt verweisen, wenn das beschädigte Fahrzeug bereits repariert wurde und bei der Reparatur dem Reparaturweg des Sachverständigen gefolgt wurde.

Ist aufgrund des entsprechenden Verweises eine zusätzliche Begutachtung durch den Sachverständigen über die Einhaltung des Reparaturweges notwendig geworden, sind auch die hierfür entstandenen Kosten erstattungsfähig.

Es handelt sich insoweit um erforderliche Kosten zur Schadensfeststellung, um dem Geschädigten die Durchsetzung seiner Ansprüche zu ermöglichen.


AG Hattingen, 21.03.2013 - Az: 11 C 9/13

ECLI:DE:AGEN2:2013:0321.11C9.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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