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Werkstatt muss Autoschlüssel sorgsam verwahren!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine Autowerkstatt ein Fahrzeug zur Reparatur anvertraut, so muss diese ihre Obhuts- und Verwahrungspflichten erfüllen, indem das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und abgeschlossen und der Fahrzeugschlüssel sodann getrennt vom Kfz in den Büroräumen aufbewahrt wird. Dies war im zu entscheidenden Fall der Fall gewesen.
Zudem hatte die Werkstatt vorliegend zugunsten ihrer Kunden eine Diebstahlversicherung abgeschlossen. Sie hat damit unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte ihren Verwahrungs- und Sicherungspflichten genügt.

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