Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.085 Anfragen

Fiktive Abrechnung: Wann der Verweis auf eine freie Werkstatt scheitert

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Verweist eine Versicherung den Unfallgeschädigten auf eine freie Werkstatt, muss sie ihn bereits vor dessen Entscheidung über die Art der Schadensregulierung nachvollziehbar über die qualitative Gleichwertigkeit dieser Werkstatt zu einer markengebundenen Fachwerkstatt informieren. Ein pauschaler Prüfbericht ohne konkreten Bezug zum genannten Betrieb genügt diesen Anforderungen nicht, sodass der Geschädigte in einem solchen Fall Anspruch auf die höheren Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt behält.

Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall mit unstreitiger Haftung dem Grunde nach stellt sich regelmäßig die Frage, in welcher Höhe die Reparaturkosten zu ersetzen sind. Grundsätzlich kann der Geschädigte die für eine markengebundene Fachwerkstatt üblichen Stundenverrechnungssätze verlangen, sofern er sein Fahrzeug fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnet. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer kann den Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere, technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Verweis auf eine freie Werkstatt?

Der Verweis auf eine freie Werkstatt setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die alternative Reparaturmöglichkeit „mühelos und ohne weiteres zugänglich“ ist. Hieraus folgt eine Informationspflicht des Versicherers: Der Geschädigte muss rechtzeitig vor seiner Entscheidung, ob und in welcher Weise er sein Fahrzeug reparieren lässt, in angemessener Form über die alternative Reparaturmöglichkeit unterrichtet werden. Der Nachweis muss dabei so gestaltet sein, dass der Geschädigte erkennen kann, dass es sich tatsächlich um eine gleichwertige Alternative zur markengebundenen Fachwerkstatt handelt.

Wer trägt die Darlegungslast zur Vergleichbarkeit der Werkstätten?

Von dem Geschädigten kann nicht verlangt werden, selbst zu recherchieren und zu prüfen, ob die benannte freie Werkstatt hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Qualität den Standard einer markengebundenen Fachwerkstatt zuverlässig gewährleistet. Vielmehr muss sich dies bereits aus den vom Versicherer übersandten Unterlagen nachvollziehbar ergeben. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte seinen Schaden konkret oder - wie regelmäßig bei einem Verweis auf eine freie Werkstatt - fiktiv abrechnet.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Hamburg-Barmbek, 12.11.2010 - Az: 816 C 266/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden