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Aufklärungspflicht über Hersteller-Serviceaktionen bei Kleinreparaturen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung einer Kfz-Werkstatt, Kunden über Serviceaktionen des Herstellers zu informieren, wenn das Fahrzeug nicht in diesem Autohaus erworben wurde und die Werkstatt lediglich kleinere Reparaturen durchführen sollte.
Alleine der Umstand, dass zweimal eine Kleinreparatur durchgeführt wurde, begründet keine Pflicht, über Serviceaktionen des Herstellers zu informieren.

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AG Pirmasens, 25.07.2011 - Az: 1 C 132/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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