Eine Werkstatt muss einen Kunden nach dem Wechsel der Winterreifen deutlich darauf hinweisen, dass die Radmuttern nach den ersten 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Es genügt nicht, einen solchen Hinweis auf der unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung unterzubringen.
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LG Heidelberg, 27.07.2011 - Az: 1 S 9/10
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