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Reifenwechsel - aufs Nachziehen der Muttern muss deutlich hingewiesen werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Werkstatt muss einen Kunden nach dem Wechsel der Winterreifen deutlich darauf hinweisen, dass die Radmuttern nach den ersten 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Es genügt nicht, einen solchen Hinweis auf der unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung unterzubringen.

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LG Heidelberg, 27.07.2011 - Az: 1 S 9/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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