Damit eine Pauschalpreisvereinbarung im Rahmen eines Werkvertrages schlüssig dargelegt werden kann, ist Voraussetzung, dass der Umfang der vom Werkunternehmer zu erbringenden Leistungen durch die Vertragsparteien konkret festgelegt wird.
Bei einer Oldtimer-Restaurierung genügt es nicht, lediglich die Restaurierung des Fahrzeuges zu vereinbaren. Es sind vielmehr auch Angaben darüber erforderlich, in welchem Zustand das Fahrzeug durch die Restaurierung versetzt werden soll.
Fehlt dieses, kann nicht von einer Pauschalpreisvereinbarung ausgegangen werden.
Eine Pauschalpreisvereinbarung ist dann anzunehmen, wenn der Werkunternehmer auf der Grundlage eines konkreten Leistungsverzeichnisses oder eines konkretisierten Leistungserfolges die Durchführung von Arbeiten gegen Zahlung eines verbindlichen Preises verspricht.
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