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Neuer Schaden bei Nachbesserung - kein Fehlschlag!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein den Nachbesserungsanspruch auslösender Mangel behoben, die Kaufsache jedoch hierbei anderweitig beschädigt, so ist die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen. Somit scheidet eine Rückabwicklung wegen wiederholter fehlgeschlagener Nachbesserung aus.


OLG Saarbrücken, 25.07.2007 - Az: 1 U 467/06-145

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Dr. Peter Leithoff , Mainz

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