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Neuer Schaden bei Nachbesserung - kein Fehlschlag!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde ein den Nachbesserungsanspruch auslösender Mangel behoben, die Kaufsache jedoch hierbei anderweitig beschädigt, so ist die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen. Somit scheidet eine Rückabwicklung wegen wiederholter fehlgeschlagener Nachbesserung aus.
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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
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