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Neuer Schaden bei Nachbesserung - kein Fehlschlag!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein den Nachbesserungsanspruch auslösender Mangel behoben, die Kaufsache jedoch hierbei anderweitig beschädigt, so ist die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen. Somit scheidet eine Rückabwicklung wegen wiederholter fehlgeschlagener Nachbesserung aus.


OLG Saarbrücken, 25.07.2007 - Az: 1 U 467/06-145


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg