Mängelansprüche aus einer Autoreparatur verjähren binnen 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners sind unerheblich.
OLG Koblenz, 20.12.2007 - Az: 5 U 906/07
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