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Verjährung von Mängelansprüchen aus einer Autoreparatur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mängelansprüche aus einer Autoreparatur verjähren binnen 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners sind unerheblich.


OLG Koblenz, 20.12.2007 - Az: 5 U 906/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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