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Mietwagenkosten und der Aufschlag für Mehraufwendungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Schätzung von Mietwagenkosten ist der Schwacke-Automietpreisspiegel maßgeblich, wobei ein Aufschlag i.H.v. 20% für unfallbedingte Mehraufwendungen angemessen ist.
Der Schwacke-Automietpreisspiegel kann nicht aufgrund von Internet-Angebote in Frage gestellt werden. Hier handelt es sich um einen Sondermarkt mit nicht konstanten Preisen. Bei einer unklaren Anmietdauer ist dieser ebenso unbrauchbar, wie bei fehlender Kreditkarte.
Ein Unfall-Geschädigter kann aufgrund der schlecht überschaubaren Diskussion in der Rechtsprechung davon ausgehen, dass Mietwagenkosten im Bereich des Schwacke-Automietpreisspiegels erstattungsfähig sind.


AG Soltau, 02.07.2013 - Az: 4 C 711/12

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