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Vergleichsangebote auch am Rosenmontag einholen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter ist auch am Rosenmontag verpflichtet, sich nach einem günstigen Mietwagentarif zu erkundigen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag und außerhalb der Karnevalshochburg sind Geschäfte mit Autovermietungen geöffnet – wenn auch möglicherweise nur vormittags nicht den ganzen Tag.

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