Ein Unfallgeschädigter ist auch am Rosenmontag verpflichtet, sich nach einem günstigen Mietwagentarif zu erkundigen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag und außerhalb der Karnevalshochburg sind Geschäfte mit Autovermietungen geöffnet - wenn auch möglicherweise nur vormittags nicht den ganzen Tag.
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LG Duisburg, 13.06.2012 - Az: 11 S 226/11
ECLI:DE:LGDU:2012:0613.11S226.11.00
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