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Vergleichsangebote auch am Rosenmontag einholen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter ist auch am Rosenmontag verpflichtet, sich nach einem günstigen Mietwagentarif zu erkundigen. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag und außerhalb der Karnevalshochburg sind Geschäfte mit Autovermietungen geöffnet - wenn auch möglicherweise nur vormittags nicht den ganzen Tag.

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LG Duisburg, 13.06.2012 - Az: 11 S 226/11

ECLI:DE:LGDU:2012:0613.11S226.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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