Ist ein Unfallgeschädigter aufgrund seines Gesundheitszustandes auf ein Fahrzeug angewiesen, um damit eine Behinderung bzw. eine Beschränkung seiner Belastungsfähigkeit auszugleichen, so ist ein Mietwagen auch dann als erforderlich anzusehen, wenn die tägliche Fahrleistung nur 15 km beträgt.
AG Hamburg, 02.04.2012 - Az: 921 C 395/11
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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