Schaden mit unaufklärbarer Unfallverursachung - Mieter haftet nicht!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Lässt sich nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter eines Fahrzeugs in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.
Es muss also beweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrührt.
Bleibt der Sachverhalt unaufklärbar, so haftet der Mieter nicht für den Schaden.
LG Berlin, 18.11.2011 - Az: 56 S 36/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...