Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.214 Anfragen

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fraunhofer-Liste oder Schwacke-Liste?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Ermittlung der zum Zweck der Überbrückung eines unfallbedingten Ausfalls der Nutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kosten kann das Gericht geeignete Listen oder Tabellen verwenden.

Weder gegen die Heranziehung des „Schwacke-Mietpreisspiegels“, noch gegen die Verwendung des „Marktpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008“ des Fraunhofer Instituts Arbeitswirtschaft und Organisation bestehen allgemein grundsätzlich durchgreifende Bedenken. Auch das arithmetische Mittel aus beiden Markterhebungen kann Grundlage der Schätzung des Tatrichters sein.

Der Einwand, dass die Schwacke-Liste deutlich höhere Werte als die Fraunhofer-Liste aufweist, ist kein zulässiges Argument gegen die Verwendung der Fraunhofer-Liste zur Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten.

Die Geeignetheit beider Listen ist höchstrichterlich gerade in Kenntnis ihrer Unterschiedlichkeit anerkannt worden. Dies wäre jedoch nicht der Fall gewesen, wenn allein die Unterschiede der Listen ausreichend wären, um Zweifel an ihrer Eignung zu begründen. Es können also nur Umstände außerhalb der Listen gegen deren Eignung beachtlich sein.

Die Eignung dieser Listen bedarf nur der Klärung, wenn im Einzelfall anhand konkreter Umstände dargetan ist, dass ein geltend gemachter Mangel der Schätzgrundlage die Schadensschätzung erheblich beeinflusst.


KG, 02.09.2010 - Az: 22 U 146/09

ECLI:DE:KG:2010:0902.22U146.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant