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Schwackeliste ist geeignete Schätzgrundlage für die Bestimmung des Normaltarifs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern nicht mit konkreten Tatsachen Mängel an der Schätzgrundlage der Schwackeliste 2008 zur Bestimmung des Normaltarifs aufgezeigt werden, die sich auch auf den konkret zu entscheidenden Fall auswirken, kann die Schwackeliste 2008 zur schätzweisen Bestimmung des Normaltarifs für einen nach einem Verkehrsunfall angemieteten Mietwagen verwendet werden.


LG Baden-Baden, 20.05.2010 - Az: 3 S 78/09

ECLI:DE:LGBADEN:2010:0520.3S78.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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