Sofern nicht mit konkreten Tatsachen Mängel an der Schätzgrundlage der Schwackeliste 2008 zur Bestimmung des Normaltarifs aufgezeigt werden, die sich auch auf den konkret zu entscheidenden Fall auswirken, kann die Schwackeliste 2008 zur schätzweisen Bestimmung des Normaltarifs für einen nach einem Verkehrsunfall angemieteten Mietwagen verwendet werden.
LG Baden-Baden, 20.05.2010 - Az: 3 S 78/09
ECLI:DE:LGBADEN:2010:0520.3S78.09.0A
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