Schwackeliste ist geeignete Schätzgrundlage für die Bestimmung des Normaltarifs
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern nicht mit konkreten Tatsachen Mängel an der Schätzgrundlage der Schwackeliste 2008 zur Bestimmung des Normaltarifs aufgezeigt werden, die sich auch auf den konkret zu entscheidenden Fall auswirken, kann die Schwackeliste 2008 zur schätzweisen Bestimmung des Normaltarifs für einen nach einem Verkehrsunfall angemieteten Mietwagen verwendet werden.
LG Baden-Baden, 20.05.2010 - Az: 3 S 78/09
ECLI:DE:LGBADEN:2010:0520.3S78.09.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 399.048 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert