Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.156 Anfragen

Unfallersatztarif kann gerechtfertigt sein

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein der Umstand, daß ein Geschädigter einen Ersatzwagen zum teureren Unfallersatztarif angemietet hat, stellt noch keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar. Der höhere Preis kann durch die Besonderheiten dieses Tarifs (Vorfinanzierung, Ausfallrisiko etc.) gerechtfertigt sein.


BGH, 26.06.2007 - Az: VI ZR 163/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant