Ist eine Zustellung aus schadensrechtlicher Sicht nicht erforderlich, so ist es dem Betroffenem zumutbar, das Fahrzeug selber abzuholen. Anfallende Wegekosten sind Bestandteil der mit der üblichen Kostenpauschale abgegoltenen Kosten.
AG Stadthagen, 30.01.2007 - Az: 41 C 77/06 (II)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!