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Unfallersatztarif - betriebswirtschaftlich gerechtfertigt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtfertigen die Besonderheiten des Unfallersatztarifs unter Berücksichtigung der Unfallsituation den gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht, so verstößt ein Unfallgeschädigter durch Anmietung zum Unfallersatztarif nicht gegen die Schadenminderungspflicht.


LG Arnsberg, 21.11.2006 - Az: 5 S 82/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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