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Unfallersatztarif - betriebswirtschaftlich gerechtfertigt?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtfertigen die Besonderheiten des Unfallersatztarifs unter Berücksichtigung der Unfallsituation den gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht, so verstößt ein Unfallgeschädigter durch Anmietung zum Unfallersatztarif nicht gegen die Schadenminderungspflicht.


LG Arnsberg, 21.11.2006 - Az: 5 S 82/05

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Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen