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Unfallersatztarif - betriebswirtschaftlich gerechtfertigt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtfertigen die Besonderheiten des Unfallersatztarifs unter Berücksichtigung der Unfallsituation den gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht, so verstößt ein Unfallgeschädigter durch Anmietung zum Unfallersatztarif nicht gegen die Schadenminderungspflicht.


LG Arnsberg, 21.11.2006 - Az: 5 S 82/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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