Wurde ein Unfallfahrzeug erworben, dessen fachgerechte Instandsetzung vertraglich zugesichert wurde, obwohl die fachgerechte Instandsetzung des
Unfallwagens nicht erfolgt ist, so ist das erworbene Fahrzeug als mangelhaft anzusehen und der Käufer zum Rücktritt vom
Kaufvertrag berechtigt.
Vertraglich wurde das Fahrzeug vorliegend als „Unfallwagen mit repariertem Vorschaden [..] (L/R Streifschaden)“ beschrieben.
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