Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.486 Anfragen

Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des Kaufvertrags

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlende Nutzungsentschädigung ist in der Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte (Brutto-)Kaufpreis (hier 53.740 €) durch die voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeugs (im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer) geteilt wird. Als Restlaufleistung waren hier 235.000 km anzusetzen, die sich ergeben, wenn von der Gesamtfahrleistung eines entsprechenden Neufahrzeugs (250.000 km) die bis zur Übergabe an die Klägerin (Käuferin) gefahrenen (rund) 15.000 km abgezogen werden. Hieraus errechnet sich eine Entschädigung von 0,2287 € je km, somit für gefahrene 135.000 km, wie bereits ausgeführt, ein Betrag von 30.874 €. Die abweichende Berechnung des Landgerichts, die das Berufungsgericht erst über die Grenze des "verbleibenden Zeitwerts" korrigiert hat, beruht darauf, dass dabei rechtsfehlerhaft lediglich die im Zeitpunkt der Rückabwicklung noch zu erwartende Restlaufleistung des Fahrzeugs (100.000 km), zugrunde gelegt worden war. Wie die Revisionserwiderung richtig darlegt, führt eine solche - verfehlte - Berechnungsweise zu dem "unsinnigen" Ergebnis, dass die vom Käufer für jeden von ihm gefahrenen Kilometer zu zahlende Nutzungsentschädigung umso höher ist, je geringer die Restlaufleistung im Zeitpunkt der Rückgabe ist.


BGH, 09.12.2014 - Az: VIII ZR 196/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant