Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.797 Anfragen

Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des Kaufvertrags

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlende Nutzungsentschädigung ist in der Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte (Brutto-)Kaufpreis (hier 53.740 €) durch die voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeugs (im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer) geteilt wird. Als Restlaufleistung waren hier 235.000 km anzusetzen, die sich ergeben, wenn von der Gesamtfahrleistung eines entsprechenden Neufahrzeugs (250.000 km) die bis zur Übergabe an die Klägerin (Käuferin) gefahrenen (rund) 15.000 km abgezogen werden. Hieraus errechnet sich eine Entschädigung von 0,2287 € je km, somit für gefahrene 135.000 km, wie bereits ausgeführt, ein Betrag von 30.874 €. Die abweichende Berechnung des Landgerichts, die das Berufungsgericht erst über die Grenze des "verbleibenden Zeitwerts" korrigiert hat, beruht darauf, dass dabei rechtsfehlerhaft lediglich die im Zeitpunkt der Rückabwicklung noch zu erwartende Restlaufleistung des Fahrzeugs (100.000 km), zugrunde gelegt worden war. Wie die Revisionserwiderung richtig darlegt, führt eine solche - verfehlte - Berechnungsweise zu dem "unsinnigen" Ergebnis, dass die vom Käufer für jeden von ihm gefahrenen Kilometer zu zahlende Nutzungsentschädigung umso höher ist, je geringer die Restlaufleistung im Zeitpunkt der Rückgabe ist.


BGH, 09.12.2014 - Az: VIII ZR 196/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler