Schaltet ein Kfz-Händler in einer Zeitung eine Anzeige für Kfz mit Tageszulassung, so muss er dafür Sorge tragen, dass die Anzeige die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Schadstoff-Immissionen enthält. Die Händler ist für das von ihm aufgegebene Inserat verantwortlich und muss ggf. einen Korrekturabzug zur Kontrolle anfordern.
LG Mühlhausen, 31.07.2014 - Az: 1 HK O 92/13
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