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Gebrauchtwagen und Abweichungen zwischen Halter im Fahrzeugbrief und Veräußerer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Veräußerer und der in dem Kraftfahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II verzeichnete Halter nicht identisch sind, besteht bei einem Gebrauchtwagenkauf eine Verdachtssituation, die weitere Nachforschungen seitens des Gebrauchtwagenkäufers erforderlich macht.

Dies gilt auch bei einem Verkauf unter Privatleuten, insbesondere bei auch ansonsten zumindest zweifelhaften Umständen der Veräußerung.


OLG Köln, 28.04.2014 - Az: 11 U 14/14

ECLI:DE:OLGK:2014:0428.11U14.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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