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Verrauchter Oberklassewagen und der Rücktritt vom Kaufvertrag
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach der Auffassung des Gerichts stellt ein - trotz gegenteiliger vorheriger Absprache - intensiver Rauchgeruch der insb. bei hohen Temperaturen auftritt, einen Sachmangel i.S.v. § 434 I Nr.2 BGB dar, als Vergleichsmaßstab ist die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, die sog. Normalbeschaffenheit, heranzuziehen.
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